AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“) für Ihre Hotelbuchung (Hotelaufnahmevertrag)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Appartementwohnungen und unsere weiteren Angebote für die Beherbergung und Unterkunft sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotelbetriebes.
Das umfasst konkret: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die AGB besitzen keine Geltung für Veranstaltungen des Golchener Hofes bzw. Bauer Korl oder des Banketts. Beachten Sie dafür bitte unsere „Bankettvereinbarung“.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden im Hotelgewerbe regelmäßig keine Anwendung und sind ausgeschlossen. Sie kommen ausnahmsweise nur zur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Auf die Buchungsanfrage erhält der Kunde vom Hotel ein Angebot mit den AGB zugesendet (= Hotelangebot), falls das Hotel entsprechende Kapazitäten frei hat.
Angebote sind stehts freibleibend und haben eine Gültigkeit von 10 Tagen. Danach ist der Angebotsabgebende zur Ausführung nicht mehr verpflichtet.
Bei Buchung mehr als 8 Wochen vor Anreise kommt der Vertrag wirksam zustande, wenn vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung die dort angeforderte Anzahlung eingeht.
Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 8 Wochen vor Anreise) steht die Bindungsfrist im Angebot des Hotels. Nur innerhalb der konkret genannten Bindungsfrist kann das Angebot durch Anzahlung angenommen werden, bevor es erlischt. (Achtung: Kurze Fristen zwischen 1 und 48 h mit schriftlicher Annahme möglich!)
Erfolgt der Check-In in der Annahmefrist, bedarf es der Schriftform nicht.
Eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis, sofern Sie die vollständigen Daten des Kunden, d.h. Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, enthält.
Telefonische Auskünfte erfolgen ohne Bindungswirkung. Sie stellen lediglich freie Kapazitäten in Aussicht. Der Vertragsschluss erfolgt in oben beschriebener Weise.
Eine Annahme nach Ablauf der Annahmefrist oder mit Änderung gilt als neues Angebot. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn das Hotel die Buchung dann seinerseits dem Kunden schriftlich bestätigt (= Buchungsbestätigung) und der Kunde gem. Ziff. 1 S. 2 und 3 durch Anzahlung, das Angebot annimmt.
Den Zugang der rechtzeitigen Annahme hat der Kunde zu beweisen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Leistungsempfänger (Kunde).
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, ggf. als vollmachtsloser Vertreter (§ 179 BGB) allein.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 Leistungspflichten
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht, nur auf entsprechende Ausstattung konform der Buchung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen das vereinbarte bzw. geltende Entgelt zu zahlen. Die Zahlungspflicht besteht auch für vom Kunden veranlasste, bzw. von ihm durch unsachgemäße Nutzung oder Beschädigung zu verantwortende Leistungen und alle diesbezüglichen Auslagen des Hotels (auch an Dritte).
Die jeweilige gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ist ebenfalls zu entrichten, sofern die Preise nicht bereits mit Mehrwertsteuer angegeben sind.
3. Die Hotelrechnung ist bei Vereinbarung im Voraus, spätestens beim Check-IN
(erster Aufenthaltstag) fällig. Nach dem Check In gebuchte Leistungen sind sofort fällig, spätestens jedoch am Abreisetag.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens möglich.
4. Das Hotel ist nach Vertragsschluss berechtigt vom Kunden eine Kaution, zahlbar in bar oder durch Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Kaution kann maximal für das Entgelt der vom Kunden gebuchten Zimmer x Dauer, zzgl. 15 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer verlangt werden.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine Zwischenabrechnung zu erstellen, oder eine noch nicht geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung später zu verlangen. Zusammen aber nie mehr als den Betrag aus bisherigem Entgelt zzgl. gebuchte Zimmer x geplante Dauer, zzgl. 15 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
6. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels oder verbundenen Unternehmens aufrechnen.
Für Minderung bzw. Zurückbehaltungsrecht gilt dies entsprechend.
Reklamationen sind unverzüglich anzubringen. Eine Rückwirkung kommt ihnen nur dann zu, wenn der Kunde aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen die Reklamation nicht unverzüglich angezeigt hat und sein Aufenthalt dennoch erheblich beeinträchtigt war.
Ansprüche des Kunden sind für unerhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen.
8. Das Einlösen von Gutscheinen kann nur dann erfolgen, wenn das Personal vor Leistungserbringung darüber informiert wurde.
§ 4 Vertragsstornierung
1. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, ob sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
2. Ein Rücktritt des Kunden nach Abschluss des Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
3. Der Kunde hat das Recht mit dem Hotel eine individuelle Vereinbarung zu treffen, nach der er bis zu einem bestimmten Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Diese Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Auch ein Abweichen von der Schriftform ist schriftlich vom Hotel zu bestätigen.
4. Eine Buchung kann bis 120 Tage vor Ankunft kostenfrei storniert werden. In diesem Fall wird die Anzahlung zurück erstattet. Bei Buchung bis 90 Tage vor Ankunft, kann das Hotel 20 % vom Gesamtpreis berechnen. Für eine spätere Stornierung, bis 30 Tage vor Ankunft, kann das Hotel 40 % vom Gesamtpreis berechnen. Für eine spätere Stornierung, bis 7 Tage vor Ankunft, kann das Hotel 70 % vom Gesamtpreis berechnen. Für eine darüberhinausgehende Stornierung kann das Hotel
90 % vom Gesamtpreis berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Stornierungsfristen für Busunternehmen, Tagungen & Seminare
Bis 8 Wochen vor Veranstaltung [kostenfrei]. Bis 4 Wochen vor Veranstaltung [Personenzahlkorrekturen innerhalb von 10 % Abweichung zum Kontingent sind möglich. Karten über die Differenz hinaus sind voll zu begleichen.] Ab 4 Wochen vor Veranstaltung [Abweichung zur verbindlich angegebenen Personenzahl sind voll zu begleichen]. Dem Hotel steht es frei, bei Pauschalangeboten Mindermengenzuschläge zu verlangen, wenn die bestätigte Personenzahl nicht gehalten wird.
6. Stornierungsfristen für Hochzeiten, Familienfeiern und Betriebsfeste
Bis 8 Monate vor Veranstaltung [kostenfrei – bis auf Einbehaltung der Anzahlung]. Bis 6 Monate vor Veranstaltung kann das Hotel bis 20 % vom Gesamtbudget in Rechnung stellen. Für eine spätere Stornierung, bis 3 Monate vor Veranstaltung, kann das Hotel 40 % vom Gesamtpreis berechnen. Für eine spätere Stornierung, bis 6 Wochen vor Veranstaltung, kann das Hotel 70 % vom Gesamtpreis berechnen. Für eine darüber hinausgehende Stornierung kann das Hotel 90 % vom Gesamtpreis berechnen.
7. Im Falle eines staatlich verordneten Lockdowns können Gäste Ihre Buchung stornieren [Anzahlung würde einbehalten] oder Ihre Reservierung kostenlos verschieben.
§ 5 Rücktritt des Hotels
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls nicht spätestens am Folgetag die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nachgeholt wird.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- Zimmer unberechtigt untervermietet;
- oder nicht angemeldeten Dritten zur Verfügung gestellt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Zahlungsverzug vorliegt;
- der Kunde trotz Ermahnung den Hausfrieden fortgesetzt stört.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aus Ziff. 3.
5. Schwerwiegende Verstöße des Kunden (falsche Angaben etc.) nach Ziff. 3 gelten wie ein unberechtigter Rücktritt des Kunden und führen entsprechend zum pauschalierten Schadensersatz gem. § 5 Ziff. 4.
6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass dem Hotel Änderungen seiner Kontaktdaten bekannt gemacht werden, andernfalls die Absendung an die bei Vertragsabschluss bekannt gemachten Daten ausreicht, auch wenn der Kunde dann erst später Kenntnis erhält. Für diesen Fall des Rücktritts sind etwaige Anzahlungen vom Hotel zu erstatten.
§ 6 An- und Abreise
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Er hat sich mit gültigen Personaldokumenten (Check-In) anzumelden.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt im ordentlichen Zustand zur Verfügung zu stellen. Danach ist das Zimmer gekündigt, das Hotel kann Schadensansprüche geltend machen.
Bei Check-Out hat der Kunde etwaige von ihm verursachte Schäden im Zimmer anzuzeigen. Der Kunde kann eine gemeinsame Zimmerabnahme verlangen.
Andernfalls erfolgt die Zimmerabnahme/-übergabe bei der nächsten Reinigung durch das Hotelpersonal. Für Schäden und fehlendes Inventar haftet der Kunde.
§ 7 Haftung
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch mit 3.500,- €.
Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten wird nur gehaftet, wenn sie sich im Zimmersafe befinden und dieser ordnungsgemäß verschlossen war. Die Höhe wird auf den Höchstwert der Versicherungssumme des Hotels begrenzt. Vor Einlage von mehr als
800 € ist der Kunde verpflichtet, das Hotel zu informieren und/oder sich über die Höchsthaftungssumme zu informieren.
Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit des Tresors und der Information immer Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kfz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Haftungseinschränkung gem. Nr. 1 gilt entsprechend.
5. Haftungsausschluss für Incentives auf dem Golchener Hof gelten für:
- Bull Riding
- Bauernhofolympiade
- Hau den Lukas
- Malen und Zeichnen
- Tiere füttern
- Trampolinspringen
- Spielplatz und Spielgeräte
§ 8 Haftung für Inhalte und Links
1. Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
2. Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
§ 9 Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam, wenn sie vom Hotel nicht schriftlich bestätigt werden.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Teilnahme an Facebook Gewinnspielen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 08.04.2020